Wir freuen uns, euch hiermit mitzuteilen, dass wir mit den Auswinterungsarbeiten starten dürfen!
Unser Obmann Bogner Thomas hat dazu die Rahmenbedingungen mit der Bezirkshauptmannschaft Wels-Land geklärt.
Dabei ist zu beachten, dass von den auszuführenden Personen dieser Tätigkeiten ein Mindestabstand von einem Meter einzuhalten ist.
Wenn wir in kleinen Gruppen (4-5 Personen) gemeinsam anpacken, sind die Arbeiten rasch erledigt und es kann hoffentlich bald los gehen! :-)
Sämtliche Arbeiten sind ausnahmslos mit unserm Sektionsleiter Istvan "ISI" Raduly, Bogner Thomas oder Bogner Stefan abzustimmen
und auf der Liste am schwarzen Brett einzutragen!!!
Danke für Eure Unterstützung
Anbei das Schreiben der Bezirkshauptmannschaft Wels-Land
Sehr geehrte Damen und Herren,
zur Anfrage von Herrn Bogner teilen wir folgendes mit:
Gemäß der Verordnung „ Vorläufige Maßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19“ gilt für alle Sportstätten ein Betretungsverbot. Sportstätten dürfen jedoch zur Durchführung notwendiger Sanierungsmaßnahmen, Erhaltungs- und Wartungsarbeiten betreten werden. Dabei ist zu beachten, dass von den auszuführenden Personen dieser Tätigkeiten ein Mindestabstand von einem Meter einzuhalten ist. Die Instandsetzung von Sportstätten, wie zB Tennisplätzen ist nicht vom Betretungsverbot gemäß § 1 der Verordnung betreffend vorläufige Maßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 erfasst.
Eine bescheidmäßige Erledigung ist dafür nicht vorgesehen.
Mit freundlichen Grüßen !
Für die Bezirkshauptfrau:
Dr.Margarete Aumayr-Feitzlmayr
Bezirkshauptmannschaft Wels-Land
4600 Wels • Herrengasse 8
Tel.: (+43 7242) 618-74510
Fax: (+43 7242) 618-274399
E-Mail: margarete.aumayr-feitzlmayr@ooe.gv.at
Büro: bh-wl.post@ooe.gv.at