Stilllegung / Abmeldung

Stilllegung der Mitgliedschaft


Es besteht die Möglichkeit, einvernehmlich mit der Sektionsleitung die Teilnahme am Spielbetrieb des UTC Stadl Paura temporär stilllegen zu lassen. Während dieser aus triftigen Gründen wie z.B. krankheits- oder verletzungsbedingter temporärer Stilllegung ist der Sparten-Mitgliedsbeitrag für die Sektion Tennis nicht zu bezahlen.

Sie erhalten während einer Stilllegung weiterhin den Union Mitgliedsbeitrag von der Hauptkassa zugeschickt, sind jedoch nicht berechtigt am Übungsbetrieb teilzunehmen.

Stilllegungen können bis spätestens 31.12 ausschließlich schriftlich an die Sektionsleitung (bei Minderjährigen durch den Erziehungsberechtigten) bekannt gegeben werden. Eine Übermittlung ist per E-Mail oder Post möglich.

Die Stilllegung gilt nur für das jeweils betroffene Sportjahr und endet automatisch mit Ende des Sportjahres am 31.12. Ab diesem Zeitpunkt wird der vor der Stilllegung aktive Sparten-Mitgliedsbeitrag Tennis wieder vorgeschrieben.

Bei Wiederaufnahme der Teilnahme am Spielbetrieb während des Sportjahres für welches die Stilllegung beantragt wurde, ist mit der Sektionsleitung einvernehmlich ein Lösung über den aliquoten Mitgliedsbeitrag zu finden. Dieser ist dann umgehend zu bezahlen.

Bei Schwangerschaft (Nachweis durch Kopie des Mutter-Kind-Passes) ist eine Stilllegung jederzeit für das verbleibende Sportjahr beitragsfrei möglich.

Vereinsaustritt / Beendigung der Mitgliedschaft


Ordnungsgemäße Abmeldungen können ausschließlich schriftlich, bis zum 31.12. an die Sektionsleitung bekannt gegeben werden.

Die schriftliche Abmeldung (bei Minderjährigen durch den Erziehungsberechtigten) ist per E-Mail oder per Post an die Sektionsleitung zu richten. Das Risiko des Zugangs der Abmeldung trägt das Mitglied. Abmeldungen beim Übungsleiter/Trainer oder das Fernbleiben von Übungsangeboten, auch krankheits- oder verletzungsbedingt, werden nicht als Abmeldung akzeptiert und entheben auch nicht von der Zahlungspflicht. Ohne ordnungsgemäße Abmeldung bleibt die Mitgliedschaft unbefristet aufrecht.

Bei einer Abmeldungen nach dem 31.12. bleibt die Mitgliedschaft bis zum darauffolgenden Kündigungstermin aufrecht, sodass auch keine Rückzahlung des Mitgliedsbeitrags erfolgt.

Eine Abmeldung vom Spielbetrieb ist zusätzlich nur dann gültig, wenn zugleich Vereinsausweise, Vereinsschlüssel und allfälliges zur Verfügung gestelltes Vereinseigentum zurückgegeben sowie offene Verbindlichkeiten beglichen wurden. Eine Freigabe des Sportlers ist nicht
an die Abmeldung beim Verein gebunden sondern unterliegt den Regelungen des jeweiligen Fachverbandes. Die Freigabe kann ausschließlich durch den Obmann oder den Sektionsleiter erfolgen.