Covid-19 macht auch für den OÖTV Entscheidungen schwierig ...
Joachim Unterscheider,
Covid-19 macht auch für den OÖTV Entscheidungen schwierig ...
Joachim Unterscheider,
Tennis in Oberösterreich in der Corona-Krise
Update: 24. März 2020, 12:00 Uhr
Die von der Regierung beschlossenen neuen Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Krise, unter anderem eine Verordnung zu bundeseinheitlichen Verkehrsbeschränkungen nach dem Covid-19-Maßnahmengesetz sind bis einschließlich 13. April in Kraft. Das Haus bzw. die Wohnung darf nur aus folgenden vier Gründen verlassen werden:
Generell soll ein Mindestabstand von einem Meter eingehalten werden – vom öffentlichen Verkehr bis zum Betrieb.
FREIZEIT- UND SPORTBETRIEBE, SPIELPLÄTZE: Sind wie generell alle „öffentlichen Plätze der Begegnung“ geschlossen, sie dürfen nicht betreten werden. Für Verstöße gegen das Betretungsverbot drohen bis zu 3.600 Euro Strafe.
Der OÖ. Tennisverband ist bemüht, klare Information und Ausblicke zu geben, was angesichts der derzeitigen Situation sehr schwierig ist. Wir haben hier dennoch versucht, die wichtigsten Fragen und Antworten zusammenzutragen, selbstverständlich von den Entscheidungen der Bundesregierung und unserer aller konsequenten (Be)Achtung der Vorgaben und Maßnahmen abhängig.
Wir spielen Tennis und nicht mit unseren Leben! Bleibt zu Hause, bleibt gesund!
Der OÖTV behält sich aber bei nachfolgenden Terminen das Recht vor, aufgrund aktueller Entwicklungen rund um das Covid-19 Virus Entscheidungen anzupassen oder zu ändern.
PLATZINSTANDSETZUNG / PLATZINSTANDHALTUNG
Da es derzeit sehr schwierig ist, gleichlautende Aussagen bzgl. der notwendigen Frühjahrsinstandsetzungsarbeiten auf den Tennisplätzen unserer Mitgliedsvereine zu bekommen, dürfen wir Sie diesbezüglich auf untenstehenden Auszug aus der Sport-Austria-Hompage verweisen, worin empfohlen wird, sich mit der zuständigen Bezirkshauptmannschaft oder Magistrat in Verbindung zu setzen. Mit dem Vollzug der verordneten Maßnahmen ist überall die zuständige Polizeidienststelle beauftragt, wohin auch Ihre diesbezügliche Frage gerichtet werden kann:
Darf ich die Sportstätten noch betreten bzw. dort Arbeiten verrichten? (sportaustria, 20. März 2020)
Laut den aktuellen Maßnahmen der Bundesregierungen sind Veranstaltungen abzusagen, der Sportbetrieb einzustellen und Sportstätten zu schließen. Gemäß der Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz § 2 Z 1 des COVID-19-Maßnahmengesetzes wäre das Betreten der Anlage nur für berufliche Zwecke erlaubt, die unbedingt erforderlich und nicht aufschiebbar sind. Was darunter zu verstehen ist, muss im jeweiligen Einzelfall vom Arbeitgeber beurteilt werden. Gleichzeitig muss sichergestellt sein, dass am Ort der beruflichen Tätigkeit zwischen den Personen ein Abstand von mindestens einem Meter eingehalten werden kann. Wir empfehlen aber, sich zusätzlich an die jeweils zuständige Bezirksbehörde zu wenden.
Info FAQ ASVÖ Österreich
So ferne die Vorgaben der Bundesregierung oder Landesregierung nichts anderes besagen sind dringend unaufschiebbare Arbeiten (Fußballplatz Rasen spritzen, düngen; Heizungsanlage prüfen, usw.) dann möglich, wenn Sie von einer Person alleine ohne Kontakt zu anderen Personen durchgeführt werden können.
VERBANDSTAGE UND VERSAMMLUNGEN
VERANSTALTUNGSVERBOT: Alle Veranstaltungen – im Sport- oder Kulturbetrieb – sind abgesagt, die Kinos, Museen, Konzert- und Opernhäuser geschlossen. Abgesehen von Maßnahmen zur Corona-Bekämpfung sollen sich nicht mehr als fünf Menschen an einem Ort treffen. Widersetzt sich eine Gruppe der Aufforderung zur Auflösung, drohen Strafen bis zu 2.180 Euro.
Im OÖTV betrifft das die MM-Stammtische Nord und Süd, den Verbandstag am 2. April 2020 sowie auch den Jugendverbandstag am 7. Mai 2020.
TURNIERE IN OBERÖSTERREICH
VERANSTALTUNGSVERBOT: Alle Veranstaltungen – im Sport- oder Kulturbetrieb – sind abgesagt, die Kinos, Museen, Konzert- und Opernhäuser geschlossen. Abgesehen von Maßnahmen zur Corona-Bekämpfung sollen sich nicht mehr als fünf Menschen an einem Ort treffen. Widersetzt sich eine Gruppe der Aufforderung zur Auflösung, drohen Strafen bis zu 2.180 Euro.
Im OÖTV wurden bereits alle Turniere und Hallenveranstaltungen bis 4. April 2020 abgesagt. Durch die erweiterten Maßnahmen der Bundesregierung müssen zudem alle Turniere bis 13. April 2020 abgesagt werden.
Die internationalen Verbände (ATP/WTA/ITF/ETA) haben ihren Turnierbetrieb bis vorerst 7. Juni eingestellt und arbeiten an einem neuen Turnierplan.
In Anlehnung an die internationalen Verbände werden auch wir alle OÖTV-Turniere, die vor dem 8. Juni 2020 beginnen, absagen bzw. verschieben.
Dies betrifft: Sternchenturniere (1-4) vor dem 8. Juni 2020 ersatzlos gestrichen
Wilson ITN Cup in Rainbach und Steyr ersatzlos gestrichen
Im ITN Turnier-Bereich werden ebenfalls alle Turniere in Oberösterreich, die vor dem 8. Juni 2020 stattfinden, abgesagt.
ÖTV Turniere stehen unter der Verantwortung des Österreichischen Tennisverbandes, hier gibt es bis dato keine weiteren Richtlinien.
OÖ. MANNSCHAFTSMEISTERSCHAFT – AK, Senioren
Der OÖTV-Wettspielausschuss und der Vorstand des OÖTV wird nach Bekanntgabe der weiteren Vorgangsweise durch die Bundesregierung entscheiden, wann die Meisterschaft beginnen kann/wird.
Aufgrund der ungewissen Lage wegen der COVID-19 Pandemie können wir zum jetzigen Zeitpunkt nicht garantieren, dass der Termin Anfang Mai auch eingehalten werden kann. Für den wahrscheinlichen Fall, dass dies aufgrund gesetzlicher Verordnungen und Maßnahmen nicht möglich sein wird, arbeiten wir bereits an einen Plan B. Auf alle Fälle werden wir alles daran setzen, dass die Meisterschaft 2020 durchgeführt werden kann und wir werden alle OÖ Tennisvereine ehest möglich über die weitere Vorgangsweise informieren!
Grundsätzlich gilt: Keine Meisterschaftsspiele in der OÖMM vor dem 8. Juni 2020!
Mit der gemeinsamen Terminplanung zwischen Turnieren und Meisterschaftsspielen werden wir uns in den nächsten Wochen intensiv beschäftigen, vor allem wie wir die vier Runden (Mai/Juni) in den Terminplan einbinden können.
Der OÖTV behält sich aber das Recht vor, aufgrund aktueller Entwicklungen rund um das Covid-19 Virus Entscheidungen anzupassen oder zu ändern.
Die ÖTV Bundesliga stehen unter der Verantwortung des Österreichischen Tennisverbandes, hier gibt es bis dato keine weiteren Richtlinien.
OÖ. MANNSCHAFTSMEISTERSCHAFT – Jugend, Unter35
Die Nennfristen für die Jugendmeisterschaft sowie die neu geschaffene Unter35 Bewerbe der Damen und Herren im Herbst bleiben aufrecht.
Mannschaftsnennung und Spielerlisten im System: 15. Mai – 15. Juni 2020
OÖTV MITGLIEDSBEITRAG 2020
Wir möchten auch hier den OÖTV Mitgliedsvereinen mehr Zeit geben. Das vorgegebene Zahlungsziel wird daher um einen Monat auf 15. Mai 2020 verlängert!
KURZARBEIT IM SPORT
Ist Kurzarbeit auch für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Sport möglich? (sportaustria, 20. März)
Die Möglichkeit zur „Corona-Kurzarbeit“ steht nun allen 15.000 Sportvereinen in Österreich offen! Darauf hat sich Sport Austria mit den Sozialpartnern verständigt. Bislang war dies nur Vereinen der Fußball-Bundesliga möglich. Damit soll besonders Vereinen und Verbände geholfen werden, die sich aufgrund der finanziellen Situation mit Kündigungen ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigen müssen.
Wichtige Information:
Die Unterschriftsfelder der Sozialpartner können bei der Antragstellung frei gelassen werden!
Informationen zur Kurzarbeitszeit:
EPU – TRAINER UND VEREINE
Gute Nachrichten für Trainer und Vereine: der Härtefallfond für kleine Betrieb!
Durch die wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Krise sind insbesondere kleine Unternehmen in ihrer Existenz gefährdet. Auch unsere Trainer/innen und Vereine gehören dazu.
INFO der WKO:
Die Republik Österreich reagiert nun rasch und richtet für Ein-Personen-Unternehmen (EPU), Kleinstunternehmen, Neue Selbständige, Freie Dienstnehmer und Non-Profit-Organisationen einen Härtefallfonds ein, der mit 1 Milliarde Euro dotiert wird. Ziel ist es, mit den Förderungen des Härtefallfonds den betroffenen Betrieben und Organisationen durch die Krise zu helfen.
Die WKÖ wickelt diese Förderung im Auftrag des Bundes ohne Kostenverrechnung ab und wird alles unternehmen, dass die Förderwerber rasch und unbürokratisch zu Unterstützungsleistungen kommen.
Die entsprechenden Förderrichtlinien werden derzeit gemeinsam mit Vizekanzleramt, dem Wirtschafts- und dem Finanzministerium erarbeitet. Wenn die Lösung auf dem Tisch liegt, informieren wir euch Vereine sofort.
Abwicklung durch die Wirtschaftskammer
Von der WKÖ wird eine zentrale IT-Lösung erarbeitet, wo die betroffenen Betriebe rasch ihre Anträge einbringen können. Danach soll es möglichst einfach und rasch zur Auszahlung der Förderbeträge kommen. Gleichzeitig sorgen die Wirtschaftskammern in den Bundesländern dafür, dass es Ansprechpartner vor Ort gibt. Einerseits haben diese die Kenntnisse über die unternehmerische Situation vor Ort, andererseits können sie bei Problemen umgehend helfen.
XUND BLEIBEN!