Hallo!
Die gesetzliche Verordnung der Bundesregierung bezüglich Lockerungen im Sportbetrieb sieht nun vor, dass der Mund- und Nasenschutz im Freien nicht verpflichtend ist.
Der Mund- und Nasenschutz ist nur beim Betreten der Vereinslokale verpflichtend, etwa, wenn man das WC aufsucht.
Alle weiteren empfohlenen Verhaltensregeln und verbindlichen Sicherheitsmaßnahmen auf Tennisanlagen bleiben aufrecht.
Die Sektionsleitung