Hallo!
Die gesetzliche Verordnung der Bundesregierung bezüglich Lockerungen im Sportbetrieb sieht nun vor, dass der Mund- und Nasenschutz im Freien nicht verpflichtend ist.
Der Mund- und Nasenschutz ist nur beim Betreten der Vereinslokale verpflichtend, etwa, wenn man das WC aufsucht.
Alle weiteren empfohlenen Verhaltensregeln und verbindlichen Sicherheitsmaßnahmen auf Tennisanlagen bleiben aufrecht.
Die Sektionsleitung



Stefan Bogner
Billy Loska
Rudolf Holzinger
Roland Salfinger
Kevin Mayr
Markus Kreutzer





