Ab 29. Mai darf in der Halle gespielt werden. Doppel ist auch bei Turnieren und Meisterschaften erlaubt. Bis 30. Juni sind maximal 100 Zuseher zugelassen, ab 1. Juli bis zu 500. Das Verweilen auf der Anlage ist gestattet. Duschen und Garderoben sind geöffnet.
ÖTV - Harald Schume,
Die internationalen Bewerbe von WTA, ATP, ITF und TE sind vorrangig aufgrund der COVID19-Reisebestimmungen bis Ende Juli auf Eis gelegt - nationale Turniere können aber ab sofort im Einzel und Doppel ausgetragen werden. Nicht nur das: Die Verordnung der Bundesregierung vom 27. Mai 2020beinhaltet weitere hocherfreuliche Nachrichten für die Tennisspieler in Österreich:
Ab 29.5. dürfen die gesamten Clubräumlichkeiten inklusive Duschen, Restaurants/Kantinen und auch Tennishallen geöffnet sein
Das Verweilen auf der Anlage ist mit entsprechendem Sicherheitsabstand (1-Meter-Regel) gestattet
Bis 30. Juni sind maximal 100 Zuseher erlaubt, ab 1. Juli bis zu 500. Der Mindestabstand von einem Meter ist dabei einzuhalten.
Beim Doppelspiel darf der 2-Meter-Abstand ausnahmsweise und kurzzeitig unterschritten werden. Dies gilt auch für Bewerbsspiele und hat Auswirkungen auf: o jede Art von Turnier (erstmals beim BIDI BADU Jugend Circuit U12 presented by ANA ab 29. Mai beim UTC La Ville in Wien) o Staats- und österreichische Meisterschaften o Bundesliga o Mannschaftsmeisterschaften
"Wir hatten zahlreiche konstruktive Gespräche mit dem Sportministerium, bei dem ich mich herzlich bedanken möchte", sagt ÖTV-Geschäftsführer Thomas Schweda. "Es freut mich, dass es uns gemeinsam mit den Landesverbänden gelungen ist, dass der Tennissport in Österreich wieder sehr nahe an der gewohnten Normalität angelangt ist. Vor allem die Freigabe des Doppels und dass wieder in der Halle gespielt werden darf, war lange ein heiß diskutierter Punkt."
Bleib im Verein! Sport Austria, die Interessenvertretung und Serviceorganisation des organisierten Sports in Österreich, appelliert erneut gemeinsam mit ASVÖ, ASKÖ, SPORTUNION und den ÖTV-Landesverbänden, Mitglied im Verein zu bleiben und weiter den Mitgliedsbeitrag zu bezahlen, zumal dieser in der Regel insbesondere dazu dient, die laufenden Kosten des Vereinsbetriebs zu decken. Schließlich haben Solidarität, Gemeinschaft und Zusammengehörigkeit auch den Tennissport in den Vereinen groß gemacht. Obwohl der Sportbetrieb bis 1. Mai eingestellt und das Doppelspiel erst am 20. Mai gestattet wurde, hatten die Vereine weiterhin für Miete und Unterhalt ihrer Sportstätten oder Stornogebühren aufgrund der Coronakrise aufkommen müssen.
Nach dieser schwierigen Zeit sind die Vereine nun wieder in vollem Umfang für ihre Mitglieder da.
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