Das Corona-Virus und die damit verbundenen Verordnungen der Bundesregierung haben auch einschneidende Auswirkungen auf den Sport in Österreich.
Da die Zahl an Neuinfektionen im Steigen begriffen ist, adaptierte die Bundesregierung ihre Verordnung.
Die neuen Bestimmungen sind mit 21. September 2020 inkraft getreten.
Für den Tennissport bedeutet dies:
- Im Indoor-Kundenbereich wieder ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden (Sekretariat/Geschäftsstelle, Vereinslokal//-heim, Gastronomie, Indoor-Sportstätte, Garderobe, WC Anlagen,…)
- Während der Sportausübung ist weiterhin kein Mund-Nasen-Schutz notwendig
- Die maximale Personengrenze bei Veranstaltungen wurde reduziert: 10 Personen indoor und 100 outdoor bei nicht zugewiesenen Sitzplätzen, 1.500 Personen indoor und 3.000 outdoor bei zugewiesenen Sitzplätzen.
- Veranstaltungen mit mehr als 250 Personen bedürfen einer Bewilligung der für den Veranstaltungsort örtlich zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde.
- Ein COVID-19-Präventionskonzept muss bei den folgenden Veranstaltungen ausgearbeitet und umgesetzt werden: indoor ab 50 Personen, outdoor ab 100 Personen.
- Ein COVID-19-Beauftragter ist für Veranstaltungen mit über 50 Personen in geschlossenen Räumen und über 100 Personen im Freien verpflichtend.
- Personen, die zur Durchführung der Veranstaltung erforderlich sind, sind in diese Höchstzahlen nicht einzurechnen.
- Auch in einer Halle können mehrere Gruppen mit bis zu 10 Personen pro Platz nebeneinander trainieren. Eine Durchmischung dieser Trainings- bzw. Spielpaarungen muss ausgeschlossen werden.
Für den ÖTV werden Sportkoordinatorin Marion Maruska und Turnierreferent Markus Pingitzer in den kommenden Wochen gemeinsam mit dem Sportministerium ausloten, welche Auswirkungen die aktuelle Verordnung auf den Turnierbetrieb im Winter haben wird.
Top-aktuell sind stets die Informationen von SPORT AUSTRIA - die Interessenvertretung und Serviceorganisation des organisierten Sports in Österreich ist in regem Austausch mit dem Sportministerium. Regelmäßig werden die FAQs auf den neuesten Stand gebracht.
Die aktuellen Verordnungen und Richtlinien der Bundesregierung bezüglich Covid-19 sind unbedingt einzuhalten.