Die neue Verordnung bringt für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre erfreuliche Änderungen mit sich: Ab 15. März kann Vereinssport wieder in einem geordneten Rahmen stattfinden.
ÖTV - Harald Schume, 13.03.2021
Erfreuliche Nachrichten für unseren Tennis-Nachwuchs: Ab Montag, den 15.3., können in ganz Österreich bis zu 10 Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre wieder unter Anleitung ihrer Trainerin oder ihres Trainers gemeinsam trainieren und auch Doppel spielen.
„Mit der Öffnung für das Kinder- und Jugendsporttraining in den Vereinen ist ein weiterer wichtiger Schritt zur Normalität erreicht“, sagt ÖTV-Präsident Magnus Brunner.
Die nächsten Öffnungsschritte sollten nach Ostern erfolgen. „Ich bin zuversichtlich, dass die Entwicklung von Infektionen und der Fortschritt beim Impfen dann den Wegfall aller Einschränkungen für den Tennissport zulassen“, sagt Brunner, der insbesondere die Erlaubnis zum Outdoor-Gruppentraining für Erwachsene und die Ermöglichung von Meisterschaften fordert.
Brunner wird sich auch weiter für die Öffnung der Hallen einsetzen. Denn: „Nicht überall in Österreich wird Tennis im April outdoor möglich sein.“
Hier die wichtigsten Punkte der neuen Verordnung (die konsolidierte Fassung folgt in Kürze), die den Kinder- und Jugendsport betreffen:
- Kinder- und Jugendsport ist im Outdoor-Bereich künftig wieder möglich (von 6 bis 20 Uhr). Der Mindestabstand von zwei Metern darf von den Unter-18-Jährigen kurzfristig unterschritten werden, somit ist das Doppelspiel von SpielerInnen aus bis zu vier Haushalten erlaubt (Anm.: Für Erwachsene gilt weiterhin: Einzel und Doppel aus zwei Haushalten sind gestattet).
- Die Gruppengröße bei den Trainings liegt bei max. 10 Kindern / Jugendlichen zzgl. bis zu 2 volljährige Betreuungspersonen (auf 20 Quadratmetern pro Person auf Sportstätte)
- Trainerinnen und Trainer müssen wöchentlich einen negativen Antigen- oder PCR-Test vorlegen. Liegt kein Test vor, müssen sie auch auf dem Platz eine FFP2-Maske tragen - Kinder und Jugendliche haben keine Testverpflichtung
- Ein COVID-19-Präventionskonzept ist notwendig (Inhalt: Hygieneregeln für Sportler/innen, Gesundheitscheck, Hygienemaßnahmen, Infrastruktur und Material
- Verpflichtendes Contact Tracing: Sportstättenbetreiber, Veranstalter von Sportgruppen und Spitzensportveranstaltungen haben von Personen, die sich länger als 15 Minuten am betreffenden Ort aufgehalten haben, zum Zweck der Kontaktpersonennachverfolgung Vor- und Familiennamen, Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit Datum und Uhrzeit des Betretens der Sportstätte zu erheben. Diese Daten sind der Bezirksverwaltungsbehörde auf Verlangen zur Verfügung zu stellen und müssen nach 28 Tagen gelöscht werden
- Sportcamps/Ferienlager im Sinne der außerschulischen Jugendarbeit sind möglich (Veranstaltungen im Rahmen dieser wieder mit 10 Kindern/Jugendlichen zzgl. 1 volljährigen Betreuungsperson) – je nach Präventionskonzept kann hier sogar der Mindestabstand bzw. die Maske weggelassen werden
- Das Land Vorarlberg entwickelte aufgrund der Infektionslage eigene Maßnahmen, die sich vom Rest Österreichs unterscheiden