Brief an die Vereine - OÖTV - Joachim Unterscheider, 26.05.2021
OÖ. Mannschaftsmeisterschaft 2021
Information an die OÖTV Mitgliedsvereine, Mannschaftsführer und Lizenzspieler
Liebe Vereinskontakte, liebe Vereinsmitglieder,
liebe Tennisspielerinnen und Tennisspieler!
Der Tennissport ist auf Oberösterreichs Tennisplätzen im Freien seit 7. Dezember 2020 erlaubt. Die „Öffnungsverordnung“, die seit 19. Mai in Kraft ist, ermöglicht nunmehr auch das Doppelspiel ohne weitere Einschränkungen. Dennoch ist weiterhin Vorsicht geboten! Hier die zusammengefassten Regeln für den Tennissport im Freien:
- Die allgemeinen Maßnahmen zur Minimierung des Infektionsrisikos des alltäglichen Lebens (Hygiene, Maske, Abstand, …) sind gemäß Verordnung einzuhalten.
- keine Maskenpflicht beim Betreten der Anlage und outdoor
- - Maskenpflicht indoor (Halle und beim Weg in die Garderobe und wenn man sich im Clubhaus aufhält, ...)
- 3 - G Regel, wobei bei Sportstätten ohne Personal eine Informationspflicht, aber keine Prüfpflicht besteht. D.h. die Personen sind von den Regeln mittels Aushang zu informieren. Personen haben sich dann auf der Besucherliste einzutragen und bei Verlangen ist dies den Behörden zu übermitteln (dadurch wird bestätigt, dass die Vorgaben und Auflagen der Anlage bekannt sind und diese eingehalten werden).
- Für die Meisterschaft bedeutet dies, dass Vereine ohne Personal keine Prüfpflicht haben und somit die Mannschaftsspieler der gegnerischen Mannschaft nicht zu überprüfen sind (weil unserer Ansicht nach Mannschaftsführer kein Personal des Vereins sind).
- Tennis ist in der sportartspezifischen Form erlaubt: Einzel und Doppel im Freien und in der Halle, Gruppentraining mit maximal 10 Personen (pro Platz)
- Die Sportstätte darf von Kunden nur im Zeitraum zwischen 05.00 und 22.00 Uhr betreten werden.
- In geschlossenen Räumen (Garderoben, Duschen, …) dürfen sich maximal so viele Kunden aufhalten, dass pro Person mindestens 20m2 zur Verfügung stehen. Es gilt Maskenpflicht. Auf Anlagen ohne Personal ist durch Aushang darauf hinzuweisen.
- Die Veranstaltungsregelungen (Anzeige/Bewilligungspflicht) gelten für allfällige ZuseherInnen an Sportstätten, aber nicht für die Sportausübung selbst.
- Veranstaltungen ohne zugewiesenen Sitzplatz sind ab 11 Personen (Anmerkung: Zuseher) anzeigepflichtig, ab 51 Personen (Anmerkung: Zuseher) braucht es eine Bewilligung durch die Gesundheitsbehörde.
- Empfehlung von uns: bei der Apotheke noch Selbsttests besorgen und auf der Anlage auflegen.
Weiter ist zu beachten:
- Contact Tracing ist bei einem Aufenthalt länger als 15 Minuten und wenn nicht vorwiegend im Freien und mit 2m Abstand durchzuführen. Die Erfassung der Kontaktdaten kann durch Eintragung in eine Besucherliste, ein Online-Reservierungssystem oder ähnliches erfolgen und ist den Behörden auf Verlangen vorzulegen.
- Befindet sich auf der Anlage ein Gastronomiebetrieb, so sind die in der Verordnung (§6 Gastgewerbe) angeführte Regeln einzuhalten.
- Selbstbedienung ist zulässig, sofern geeignete Hygienemaßnahmen zur Minimierung des Infektionsrisikos gesetzt werden. Diese Maßnahmen sind per Aushang abzubilden.
- Für Tennishallen gelten die vom Hallenbetreiber veröffentlichten Maßnahmen.
Für Spiele im Rahmen der OÖMM 2021 gelten die DFB in der jeweils gültigen Form. Darüber hinaus wird ergänzt:
- Hallenpflicht nur in OÖL (Damen und Herren)
In den OÖL der Damen und Herren ist die Begegnung bei Schlechtwetter in der Halle durchzuführen!
Die Hallenpflicht bleibt für alle anderen Spiele ausgesetzt. Natürlich kann im beiderseitigen Einvernehmen jederzeit jedes Spiel unter den vorgegebenen Regelungen (auch des Hallenbetreibers) in eine Halle verlegt werden.
- Jeder Spieler nimmt auf eigene Gefahr am Spielbetrieb teil
- Keine Pflicht zu spielen
Natürlich wollen/können wir niemanden zwingen zu spielen, die Gesundheit hat immer noch Vorrang. Dennoch werden wir am System mit Auf- und Abstieg heuer festhalten.
Will/Kann eine Mannschaft nicht spielen, so ist die gegnerische Mannschaft mindestens eine Woche vorher zu informieren und das Spiel im System (Ergebniserfassung) mit „nicht angetreten“ einzutragen. Erfolgt diese Spielabsage rechtzeitig, wird auf Geldstrafen gemäß Durchführungsbestimmungen seitens des OÖTV verzichtet.
Der „Zwangsabstieg“ bei zweimaligem Nichtantreten bleibt sowie die Durchführungsbestimmungen im Allgemeinen bestehen.
Wir danken allen ehrenamtlichen Funktionären, die durch das Hin und Her der letzten Tage stark verunsichert waren und sogar über die Schließung der Anlagen nachgedacht haben, für die gezeigte Geduld und hoffen, nunmehr, wie bereits seit einem halben Jahr Usus, unsere Tennisgemeinschaft in gewohnter Form auf unseren Plätzen weiterhin begrüßen zu können!
Wir schaffen das zusammen und nehmen diese spezielle Situation keinesfalls auf die „leichte Schulter“. Der achtsame Umgang miteinander und unsere Gesundheit sind weiterhin wichtig!
Hinweisen möchten wir euch auch noch auf unsere Petition der Landesverbände KTV, NÖTV, OÖTV, STV, STTV, TTV und WTV an Gesundheitsminister Mückstein!
https://www.ooetv.at/news/artikel/d/tennisvereine-fuehlen-sich-ungleich-behandelt-1.html
Wir wünschen euch einen schönen Tennissommer 2021!
Der Vorstand des OÖTV
ÖTV Verhaltensregeln